Abgeschickt von Stroth am 04 November, 2007 um 13:50:23
Antwort auf: Maklerprovision von Stratmann am 22 September, 2007 um 10:57:15:
Eigentlich hat der Makler doch einen guten Job gemacht, indem er Ihnen das Objekt erfolgreich vermittelt hat - egal wie lange das gedauert hat. Zu klären wäre sicherlich, ob die Verkäuferin dem Makler erlaubt hat, das Objekt auch nach Auslaufen des Maklervertrages weiterhin anzubieten - was durchaus nicht unüblich ist, vor allem da der Erstkontakt mit Ihnen und Objektnachweis mit Besichtigung noch während der Vertragslaufzeit stattgefunden hat.
Wenn Sie die Rechnung des Maklers nicht begleichen wollen, werden Sie wohl um die Einschaltung eines Anwalts nicht herumkommen. Der wird Ihnen auch sagen können, wie Ihre Chancen stehen, den Makler außen vor zu lassen.