Abgeschickt von murasame am 21 August, 2007 um 19:22:24
Guten Tag zusammen,
stellen wir uns einmal vor es gäbe ein Grundstück auf dem zwei Häuser als Sondereigentum gebaut sind und das Grundstück sei in 2 Sondernutzungshälften unterteilt.
Weiterhin sei das Grundstück bisher Gebäude-, Frei- und Landwirtschaftsfläche. Könnte einer der Eigentümer ohne Bewilligung des anderen eine Nutzung seines Sondernutzungsrechts als Gewerbefläche beantragen?
Was meint Ihr?
Gruß Uwe