Re: Baugenehmigung trotz fehlender Baulast rechtmäßig?


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Abgeschickt von Gregor am 03 Oktober, 2005 um 17:29:05:

Antwort auf: Baugenehmigung trotz fehlender Baulast rechtmäßig? von janejoerg am 20 September, 2005 um 22:57:07:

Es kommt darauf an, wann und durch wen Rechtsfolgen herbeigeführt werden.
Der Besitzer der Nachbarparzellen, die wohl als Weg genutzt werden sollen kann jederzeit den Zuweg verbieten, da ihm gegenüber -da wissentlich die Situation verursacht worden ist- kein Notwegerecht geltend gemacht werden kann.
Die Behörde kann die Baugenehmigung die ja rechtswidrig ist, da die Erschließung nicht gesichert ist jederzeit zurücknehmen, mit der Folge, dass nicht mehr gebaut werden darf.
Ob die behörde auch den Abriss des Gebäudes -wenn es einmal gebaut ist- verlangen kann ist im Rahmen einer Abwägung zu prüfen. In dem fall in dem die behörde selbst dei Genehmigung erteilt hat spricht vieles dafür, das eine Abrissverfügung unzumutbar wäre.




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