Abgeschickt von Arnaud Ahnen am 10 Juli, 2007 um 19:30:15
Wie wird grundsätzlich der Wert eines Wohnungsrechtes berechnet, wenn man die betreffende Immobilie verkaufen möchte und das Wohnungsrecht gegen finanziellen Ausgleich gelöscht werden soll?
Ist ein in der notariellen Urkunde erwähnter Wert auch etliche Jahre später noch gültig oder muss dieser ggf. an aktuelle Mietpreise angepasst werden?