Abgeschickt von Ines Grimm am 08 Juli, 2007 um 15:19:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Wir besitzen ein Grundstück von ca. 1300qm².
Dieses Grundstück wurde von uns vor ca. 15 Jahre gekauft und die Immobilie darauf gleich mit.
Die Immobile war eine Anstalt für Kriegsblinde. Hier haben sich mehrere Kriegsblinde eingefunden um Urlaub zu machen. Wir haben die Immobilie erworben, in dem der ehemaliger Hausmeister die Wohnung bezogen hatte. Ein Speisesaal und eine GRoßraumkücke gehörten auch noch dazu. Nun haben wir die Hausmeisterwohnung vor ca. 10 Jahren vermietet und die Großraumküche und den Speisesaal zu unserer Wohnung ausgebaut.
Nach nun mehr als 15 Jahren möchten wir das GEbäude abreißen und mit unseren Kindern ein Haus bauen + Einliegerwohnung. Das Haus werden wir beziehen und die Kinder die ELW. Nun hatten wir den Bauantrag gestellt und erfahren, das das Gebiet, auf welchem wir seit über 15 Jahren leben, garkein Wohngebiet ist, und somit eigentlich nicht für Wohnungen geeignet wäre. Nun nach einer Abstimmung, wollen die Herren den B-Plan ändern und das Gebiet für Wohnzwecke freigeben. Dazu kommen aber mehrere Hacken.
1. Firsthöhen von 7,50m... ist ja noch ok... bei 200qm Baufläche... genug Platz.
2. Und das ist das schlimmste... nur für eine Wohneinheit...
Das würde bedeuten, das das Grundstück welches ohne diese Auflagen 250.000€ wert wäre... aber mit diesen nur noch 110.000€.
Wir wollen das Haus ja nicht verkaufen.. nur unsere Kinder sollen mit ins Haus... aber auch selbständig wohnen... 28 und 24 Jahre alt!
Können wir da irgend etwas machen? Uns fällt nichts mehr ein!
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