Abgeschickt von Robert am 12 Maerz, 2007 um 12:36:19
Hallo allerseits,
ich beabsichtige ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude in der ehem. DDR zu erwerben. Mit dem Verkäufer bin ich handelseins in Bezug auf das Gebäude; mit dem Erbbaurechtsgeber auch so ziemlich.
Brauche ich nun vor dem Notar NUR den Grunderwerb beurkunden zu lassen und muß NUR dafür Grunderwerbssteuer zahlen oder muß ich auch den Gebäudeerwerb beurkunden lassen und dafür Steuern zahlen???
Grüße
Robert