Abgeschickt von Thomas Krombach am 19 Februar, 2007 um 13:06:25
Hallo, muss ich mein seit 5 Jahren im Besitz und Bebaute Gewerbegrundstück der Gemeinde gem. § 6 des Kaufvertrages zur Rückübertragung bereitstellen, oder kann ich es direkt verkaufen ? M.f.G.