Re: Parzellierung


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Abgeschickt von Dietmar Beckmann am 19 Februar, 2007 um 10:11:53

Antwort auf: Parzellierung von Vivarelli am 27 Oktober, 2006 um 11:15:21:

: Kennt jemand die Voraussetzungen, um eine bebaute Fläche nachträglich zu parzellieren (NRW).

Es dürfen dabei keine baurechtswidrigen Zustände entstehen. Sie stellen einen Teilungsantrag bei Ihrer Baubehörde (sofern landesrechtlich erforderlich)und beauftragen einen Vermessungsingenieur mit der Teilungsvermessung.
Grüße




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