Abgeschickt von Nadjmabadi am 06 Februar, 2007 um 20:36:44
Antwort auf: Treppenhausgestaltung von Peter Sohlberg am 08 Januar, 2006 um 12:09:22:
: In einer ETW-Eigentümergemeinschaft bestehend aus mehreren Mehrfamilienhäusern soll aufgrund mehrheitlicher Meinung der Bewohner eines Hauses das Treppenhaus des Hauses mit einer Vielzahl von gerahmten Urlaubsbildern (Gebäude/Tiere/Menschen etc.) "verschönert" werden. Einer der Eigentümer dieses Hauses will das partout nicht, damit keine Diskussionen darüber aufkommen, was sonst sich noch durch andere dazu gesellen wird (vielleicht Gartenzwerge o.ä.) und sieht auch die Gefahr, daß im Falle der Veräußerung seiner Wohnung potentielle Interessenten abgeschreckt werden.
: Kann ein einzelner verhindern, daß die Bilder aufgehängt werden (Treppenhaus=Gemeinschaftseigentum)?
Sehr geehrter Herr Sohlberg,
bei uns existiert ein ähnliches problem. Sind sie weiter gekommen? Darf der Einzelne die Bilder verbieten?
MfG
R. Nadjmabadi