Streitfall Immobilienkauf


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Abgeschickt von Wiebke am 24 Januar, 2007 um 21:43:08

Guten Abend,

vielleicht kann Jemand von Euch folgende Lage beurteilen:
Für eine Immobilie wurde ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen.
Die Käufer und Verkäufer haben vor dem Notartermin einen Kaufvertragsentwurf erhalten, in dem bezüglich Übergabe folgende Klausel stand Die Übergabe der Immobilie erfolgt am 01.xx., ab diesem Zeitpunkt gehen die Rechte und Pflichten auf den Käufer über.
Beim Notartermin wurde obige Klausel ergänzt um den Satz Die Übergabe der Immobilie erfolgt am 01.xx, frühestens jedoch nach Kaufpreiszahlung.
Die geänderte und unterschriebene Fassung des Kaufvertrags wurde nicht sofort als Kopie an die Parteien weitergereicht, sodass zwischen Notartermin und dem 01.xx. mehr als 1 Monat lag.
Die Käufer sind zum 01.xx. in die Immobilie gezogen obwohl noch keine Kaufsumme gezahlt wurde. Die Verkäufer haben die Kaufsumme erst am 23.xx. erhalten, die Käufer haben die Kaufsumme nach Zahlungsaufforderung vom Notar, die sie am 21.xx. erhalten haben, bezahlt.
Nun gibt es Streit, weil die Käufer schon am 01.xx. in die Immobilie eingezogen sind und die Verkäufer die Kaufsumme erst am 23.xx erhalten haben.
Jetzt gibt es 3 STandpunkte:
1. Die Verkäufer wollen für den Zeitraum vom 01.xx-23.xx. Miete haben, weil laut Kaufvertrag die Übergabe am 01.xx. jedoch frühestens nach Zahlung der Kaufsumme erfolgen darf. Zinsforderungen dürfen die Verkäufer nicht stellen, stattdessen hat der Notar gesagt, dass sie Miete fordern dürfen.

2. Die Käufer berufen sich auf den Entwurfsvertrag laut dem die Übergabe am 01.xx. erfolgt, da sie den Kaufvertrag erst am 21.xx. erhalten haben und trotz Nachfragen beim Notar keine Kopie des Kaufvertrags vor dem 01.xx. erhalten haben.
Des Weiteren sagen sie, dass die Verkäufer ihnen ja die Immobilienschlüssel überlassen haben.

3. Der Notar hat beiden PArteien gesagt, dass ein Versäumnis seinerseits vorliegt, da die Käufer den Kaufvertrag zum 01.xx. nicht zur Hand hatten, allerdings hat er dies nur mündlich mitgeteilt. Jetzt, wo beide Parteien sich wegen der Mietforderung streiten, hat der Notar schriftlich mitgeteilt, dass er beide PArteien ausreichend über den Vertrag aufgeklärt hätte und kein Versäumnis seinerseits vorliegt.

Die Verkäufer fordern nun mit Hilfe eines RA den Mietbetrag von den Käufern.
Die Käufer erklären, dass es kein Versehen ihrereseits war und sie nicht bereit sind zu zahlen. Der Notar entlastet sich selber.

Jetzt ist die Frage, wie kann man diese Situation am Besten lösen?

Sind die Käufer verpflichtet zu zahlen?

Haben die Verkäufer das Recht Miete zu fordern?

Hat der Notar durch sein Versäumnis für die Situation zu haften?

Danke schon mal für Antworten

Wiebke



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