Abgeschickt von Irene am 11 Januar, 2007 um 19:34:58
Antwort auf: Was bedeutet bezugsfertig bei einem Doppelhaus? von NicoleDibowski am 05 Januar, 2007 um 16:15:10:
Hallo
normalerweise ist ein Haus bezugsfertig wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, d.h. sind Rolläden in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt, gehören sie letztendlich dazu.
Die Auskunft: man kann auch ohne Rolläden leben, ist zwar richtig aber wenn man ein Haus mit Rolläden bestellt sollten sie auch dran sein.
Sie haben letztendlich nur 2 Möglichkeiten:
entweder mit dem Einzug so lange zu warten bis die Rolläden eingebaut sind oder einzuziehen und einen Mangel geltend zu machen, d.h. falls Zahlungen vor dem Einbau der Rolläden zu leisten sind, einen bestimmten Betrag einzubehalten.
Versicherungstechnisch gibt es keine Probleme, da Rolläden keine Vorschrift/Gesetz sind.
Und Rolläden bieten auch keinen Einbruchsschutz, es sei denn sie sind verschließbar.
Gruß