Abgeschickt von Stefan am 04 Januar, 2007 um 09:04:51
Wir wollen auf unserem Grundstück eine Garage errichten die direkt an das Grundstück des Nachbarn und an den privaten Zufahrtsweg grenzt. Muss bei dem privaten Zufahrtsweg der Abstand von 5 m eingehalten werden? Diese Zufahrt gehört zu 1/6 uns. Die anderen Anteile sind auf die 2 restlichen Grundbesitzer aufgeteilt. Die Nachbarn haben mit dem der Garage kein Problem. Eine weiter Garage wurde bereits ohne 5 m Abstand errichtet. Danke Gruß Stefan