Abgeschickt von Margarete am 14 Dezember, 2006 um 18:39:54
In den Landesbauordnungen gibt es den Begriff "öffentlich -rechtlich geschützte nachbarliche Belange". Gehören dazu auch die Festlegungen im Bebauungsplan wie Z.B. Geschossflächenzahl oder maximale Breite des Gebäudes? Sind dies "nachbarschützende Vorschriften"