Abgeschickt von Florin am 11 Dezember, 2006 um 15:21:16
Wir sind aus der Tiefgarage unseres Hauses gefahren und mußten am Ausgang aufgrund der Verkehrslage halten. Als man wieder fahren konnte, schloß sich das Tor bereits und verursachte einen nicht unerheblichen Blechschaden. Der Vermieter weigert sich nun, den Schaden zu begleichen.
Ich frage mich, ob solch eine Anlage überhaupt verkehrstauglich ist bzw. ob sie nicht hätte stoppen müssen, als es zum Kontakt kam. Das tut ja zum Glück auch jede Aufzugstür.