Staffelmietvertrag


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Abgeschickt von Pit am 06 Dezember, 2006 um 17:26:20:

Hallo allerseits,
die Mietzahlung für eine Wohnung kann als Staffelmiete vereinbart werden, jede einzelne Staffel muss als Geldbetrag ausgewiesen sein und muss mind. ein Jahr umfassen. So weit so gut.
Wenn nun aber die ersten Staffel gültig vereinbart sind und (durch ein Versehen) eine spätere Staffel weniger als ein Jahr umfasst - ist dann die ganze Staffelmietvereinbarung nichtig?
gruß



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