Parken auf dem Garagenhof


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Abgeschickt von Andrea am 30 Oktober, 2006 um 11:02:11

Hallo,
wir haben eine ETG und haben in dieser Versammlung beschlossen, daß auf dem Garagenhof nicht vor den Garagen geparkt werden soll, da dieser nicht besonders groß ist und der gegenüberliegende Parkplatzbesitzer Probleme beim Einparken hat. Alle waren damit einverstanden. Nun gibt es einen bei uns, der meint wenn irgendjemand mal kurz dort parkt, macht er das auch ( Kinderkram). Er ist Besitzer und hatte damals dieser Vereinbarung zugestimmt. Er sagte mir aber nach Anfragen, daß es ihm egal ist und er dort weiterhin parken wird. Können wir was rechtliches Unternehmen? Stimmt es, daß ich Ihn 3 x ermahnen muß und daß ich dann die Polizei rufen darf? Danke Andrea





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