Abgeschickt von D.Sch. am 23 Oktober, 2006 um 16:05:03:
Antwort auf: Rücktritt von Kaufvertrag mit Notar von Gabi am 21 Oktober, 2006 um 12:00:02:
Wurde etwa ein Finanzierungsvorbehalt vereinbart ? Ein Rücktritt ohne vertragliches Rücktrittsrecht ist nicht möglich. Die Käuferin würde sich bei eigenmächtigem Rücktritt schadensersatzpflichtig machen. Ihr Notar berät Sie sicher ausführlich bzgl. des gesamten Problems, da der Einzelfall entscheidend ist.
: Hallo
: Wir haben unser Haus verkauft mit Notarvertrag. Am nächsten Tag sagt der Käufer er möchte von Vertrag zurücktretten. Sie habe ein ungutes Gefühl und der Preis sei zu hoch.Sie hat das Haus in Ruhe besichtigt und sogar nach dem Notartermin.
: Ist das rechtlich möglich