Wasserltg


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Abgeschickt von mpetson am 02 Oktober, 2006 um 19:33:01

Diese Frage dürfte viele Grundstückseigentümer in den neuen Ländern interessieren:
Über ein ca. 10000 qm großem Grundstück mit EFH wurde zu DDR-Zeiten eine Wasserleitung zur Versorgung des Hauses, aber auch zur Versorgung der Nachbardörfer gelegt. Da dieses Grundstück im Privatbesitz war mußte dieses in !Eigenleistung! erfolgen. Jetzt erhebt der Wasserverband nachträglich eine Anschlußgebühr für diesen Altanschluß. Eine Entschädigung für die über das Grundstück verlaufende Leitung zum Nachbardorf lehnt der Verband ab. Wie verhält sich die Rechtsprechung hierzu?



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