Re: Haus durch Mietkaufbasis finanzieren


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Abgeschickt von ManuelaTheresia am 19 August, 2005 um 23:15:36

Antwort auf: Haus durch Mietkaufbasis finanzieren von Hühnergarth am 15 Juli, 2004 um 10:50:02:

: Wir möchten gerne das Haus, in dem wir nun schon über 8 Jahren wohnen kaufen. Leider haben wir das Problem,das ich mich selbstständig gemacht habe und das von vielen Banken nicht gefördert wird. Außerdem haben wir so gut wie kein Eigenkapital. Deswegen kamen wir auf die Idee, es über einen Mietkauf zu finanzieren. Erstaunlicher weise finde ich aber im Internet da drüber mehr oder weniger keine Auskünft. Kann uns da jemand weiterhelfen? Wie informieren wir uns am Besten?

: Im Voraus schon mal vielen Dank,

: A. Hühnergarth

Hallo,
wir sind auch auf der Suche nach entsprechendem, entsprechendes wurde uns bereits angeboten, und zwar durch Immobilienmarkler. Wir haben ein ähnliches Problem wie Sie, d.h. mein Mann hat einen Kleinbetrieb. Wir haben zwar bereits ein Haus (noch nicht abbezahlt, jedoch Wert verdoppelt!!![neue Heizung etc.]), das wollen wir nun verkaufen, egal wie, z.B. auch auf Mietkauf. Wg. Trauerfall (Schwiegermutter)und arbeitsmäßig, ist ein Umzug sinnvoll. Nur versuchen sie mal als Kleinunternehmer ein Darlehen zu bekommen, geschweigen für ein Haus. Leider sind die Zeiten vorbei, wo sich Banken um Hauskäufer gestritten haben, und als Sicherheit das zu finanzierende Haus aktzeptiert wurde! Mittlerweile versuchen die Banken selbst, viele ihrer Häuser, die sie mal finanziert haben, wieder zu verkaufen, damit sie wenigstens ihre Unkosten wieder reinbekommen. Es gibt z.B. einen "Ring für deutsche Makler", kurz "RDM", da findet man entsprechend Markler in der näheren Umgebung. Auch in Privatannoncen, z.B. "anonca" findet man Makler, die damit werben, Häuser auf Mietkauf erwerben. Um das Haus welches Sie derzeit bewohnen, über Mietkauf zu erwerben, müßte zunächst einmal der jetzige Eigentümer einwilligen! Wenn dies klar wir, wird die Basis so errechnet: Wert+Notarkosten+Grundbucheintragung+Grunderwerbssteuer=Gesamtpreis geteilt durch die Jahre bzw. Monate, in denen das Haus bezahlt werden soll. (Höher wie 500-600 € sollte hier die monatliche Belastung jedoch nicht sein). Eine weitere "Klausel" könnte z.B. in einen Vertrag eingebaut werden, wenn z.B. der jetzige Eigentümer keine Erben hat, daß das Haus im Falle des vorzeitigen Todes als bezahlt gilt.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Gruß ManuelaTheresia

P.S. Ich habe hier nur nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet, eine rechtliche Grundlage ist hier nicht gegeben.




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