Abgeschickt von Johannes Conraths am 18 September, 2006 um 15:20:17
Wertes Forum,
es geht um die Veräußerung einer alten ldw. Hofstelle, innerorts gelegen.
Als Alternative zur Veräußerung wurde jetzt überlegt, diese Hofstelle nicht zu veräußern, sondern hieran ein Erbaurecht zu bestellen.
Und zwar dergestalt, dass der Erbbauberechtigte evtl. nur das Wohnhaus (nur Gebäude, ohne Boden) erwirbt, dieses dann renoviert und für den Grund und Boden einen jährlichen Erbauzins zahlt.
Da das Wohnhaus sehr stark zu renovieren wäre, könnte man dieses evtl. für einen "Anerkennungspreis" veräußern.
Gibt es hierfür evtl. Beispiele, Modelle, Erfahrungen, Gestaltungsmöglichkeiten?
Wer kann einen diesbezüglich am besten beraten?
Danke für die Mühe.
Mit freundlichen Grüssen
Johannes Conraths