Abgeschickt von Lena am 13 September, 2006 um 10:54:19
Antwort auf: Dachfenster und Grenzbebauung von BP am 21 August, 2006 um 16:09:36:
: In Sachsen-Anhalt ist das Haus unseres ehemal. Nachbarn an einen neuen Eigentümer verkauft worden.Es ist ein sehr kleines Häuschen und steht direkt mit ganzer Hauslänge auf der Grenze zu unserem Gundstück und mit der anderen Hauswand zur Strasse.Die Traufhöhe beträgt nur etwa 2,50 m, die Gebäudebreite ist etwa 5,00 m. Durch Zufall entdeckten wir, dass der neue Nachbar anfing, ein Dachfenster zu unserer Seite einzubauen. Unser Haus ist zweigeschossig und ist nur etwa 6 bis 7 m vom Nachbarhaus entfernt.Wir haben in diesem Abstand unseren Gemüsegarten und unsere Terrasse. Außerdem läuft noch die Wasserleitung des Nachbarn inkl. Anschluss über unser Grundstück.
: Meine Frage:
: Darf der Nachbar einfach ohne Einwilligung und unter diesen Bedingungen ein Dachfenster zu unserer Seite einbauen (zur Strassenseite würde es den selben Zweck erfüllen)?
: Müssen wir den nachbarlichen Wasseranschluß auf unserem Grundstück weiterhin dulden?
Beim Bauamt nachfragen, wenn Sie in der Landesbauordnung oder dem Nachbarrechtsgesetz nichts finden.