Re: rücktritt vom unterschriebenen Kaufvertrag.


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Abgeschickt von Heinz am 28 August, 2006 um 12:27:57:

Antwort auf: rücktritt vom unterschriebenen Kaufvertrag. von frank am 16 August, 2006 um 07:41:16:

Nein es gibt kein Rücktrittsrecht für sowas. Die 14-tägige Frist bei Bauträgersachen ist für Notare nicht bindend. Oder liegt eine arglistige Täuschung vor ?


: Wir hatten einen Vetragsentwurf drei Tage zur Ansicht bzw. einlesen. danach haben wir den Kaufvertrag unterschrieben.Dies ist uns im Nachhinein aufgefallen, weil es zuerst hieß ein Gebot für die Immobilie.Einen Tag später fiel mir auf das der kaufpreis 7000€ zu hoch war.wurde dem vermittler tel. mittgeteilt, dieser ließ es ändern.Bis jetzt noch kein Bescheid darüber. Hat man ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht von diesem Kaufvertrag?




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