Abgeschickt von Reith am 23 August, 2006 um 21:55:25
Guten Tag
Auf ein Grundstück ist eine Grunddienstbarkeit "Wegerecht" eingetragen.
Ich bin der Meinung, dass der Eigentümer dieses Grundstücks nicht dazu genötigt werden kann das Wegerecht auf eine "öffentliche Baulast" zu erweitern. Z.B. wenn die Nutzer über den Weg erschließen wollen, um ihr Grundstück zu bebauen.
Ich bitte um ihre Meinung.