Abgeschickt von hmenny am 10 August, 2006 um 10:34:19
In einem Hinterhaus-ähnlichem Bungalow wohnt der Besitzer des Vorder- und Hinterhauses seit mehreren Jahren. Er hat das Haus 1999 kernsanieren lassen durch einen Architekten und ist dort eingezogen. Aus privaten Gründen will er nun das Hinterhaus als Wohnung verkaufen und hat vom Notar eine Teilungserklärung mit Wohnnutzung anfertigen lassen. Bei einer nebensächlichen Prüfung von Baulsateintragungen ist herausgekommen, dass der Bungalow seinerzeit als Lagerraum bzw. Bürofläche genehmigt wurde.
Ist eine Nutzung als Wohnung für einen Käufer dennoch möglich? Und was zählt der Notarvertrag, in dem alles ebenfalls als Wohnraum ausgewiesen ist?