Gemeindvorschriften, hier: Bepflanzung


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Abgeschickt von Jochen Hetzel am 08 August, 2006 um 11:48:48

Hallo zusammen,
ich habe vor, ein Grundstück zu kaufen und dort zu bauen.
Die Gemeinde schreibt gewisse Pflanzvorschriften vor, die meiner
Ansicht nach stark den privaten Bereich einschränken.
So wird z. B. eine 5m breite Pflanzzone Rtg. Norden vorgeschrieben.
Von unserem Grundstück wären dies 25 x 5 m also insgesamt 125 qm.
Ähnliche Vorschriften gibt es für den Vorgarten (ca. 40 qm). Die
Gemeinde schreibt also ca. 165 qm vor , wie es bepflanzt werden muss.
Das gesamte Grundstück ist 650 qm groß. Das Haus plus Garage und
Zufahrt wird ca. 200 qm in Anspruch nehmen. Es bleiben also ca. 450
qm Gartenfläche, von der die Gemeinde fast 30 % vorschreibt, wie sie
zu bepflanzen sind.
Das wäre nicht ganz so schlimm, wenn die Pflanzordnung zum großen
Teil nicht "wilden Wuchs" vorschreiben würde, der noch nicht einmal
geschnitten werden darf.
Ich fühle mich hier in meiner privaten Sphäre und
Gestaltungsfähigkeit dermaßen eingeschränkt, dass ich mich frage, ob
diese Vorschriften nicht anfechtbar sind. Schliesslich kaufe ich 650
qm und diese sind mein privates Eigentum, welches ich auch nach
meinen Vorstellungen gestalten möchte. Es versteht sich von selbst,
dass ich nicht irgendwelche chaotischen Kreationen vorhabe - ich
würde mich auch im groben an die vorgeschriebenen Pflanzsorten
halten, aber die Größe der vorgeschriebenen Fläche und "wilder Wuchs"
der nicht geschnitten werden darf, erscheint mir zu viel des Guten.
Welche Chancen und Möglichkeiten habe ich, meine Vorstellungen -
zumindest Annäherungsweise - durchzusetzen?
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Jochen




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