Rücktritt bei arglistigem Verschweigen?


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Abgeschickt von julie am 19 Juli, 2006 um 15:27:41

Gibt es ein Rücktrittsrecht für Immobilien, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine wichtige Tatsache (hier fehlende Baugenehmigung eines Anbaus) verschwiegen wurde?
Wenn ja, ab Kaufdatum oder ab Bekanntwerden?
Die Genehmigung würde wahrscheinlich nachträglich nicht erteilt werden, da eine wichtige Voraussetzung (Mindestabstand zum Nachbarn) nicht gegeben ist.




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