Abgeschickt von KTB am 26 Juni, 2006 um 11:56:11:
Antwort auf: Fenster auf der Grundstücksgrenze von Marc Reeder am 06 Juni, 2006 um 16:03:41:
Siehe Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes aber ein Anspruch könnte letztlich doch schon verjährt sein.
: Teile eines Gebäudes haben den Besitzer gewechselt nun grenzt eine Fensterreihe (mit klarem Glas)des "alten" Gebäudes an das Grundstück des neuen Besitzers.Welche Handhabe hat der neue Besitzer nun um seine Privatsphäre zu waren.