Abgeschickt von Jochen Reimann am 22 Juni, 2006 um 11:24:08
Guten Tag,
ich hoffe hier im Forum können meine Fragen beantwortet werden.
Ich beabsichtige in NRW ein Grundstück zu kaufen. Das Grundstück hat eine Breite von 12m.
Zur linken Seite muß eine Grenzbebauung von 3m eingehalten werden, da hier bereits ein Haus steht und der Nachbar auf seinem Grundstück bereits 3m Grenzabstand eingehalten hat..
Zur rechten Seite befindet sich noch ein freier Bauplatz. Dieses Grundstück hat ebenfalls eine Breite von 12m. Bei diesem Grundstück muß zur linken Seite auch 3m Abstand eingehalten werden, da auch hier auf dem Nachbargrundstück bereits ein Haus steht und auch dieser Nachbar 3m Abstand eingehalten hat.
Nun meine Frage. Gibt es die Möglichkeit bei einer gewissen Grundstücksbreite eine Doppelhaushälfte zu errichten? Ist dies irgendwo geregelt. Laut Bebauungsplan sind Doppelhäuser auf den Grundstücken zulässig. Reicht es sich mit dem anderen Eigentümer über die Bebauung mit einem Doppelhaus zu einigen? Wenn ja, in welcher Form hat dies zu erfolgen.
Die beiden Grundstücke gehören unterschiedlichen Eigentümern.
Sofern dies nicht vor dem Kauf geregelt werden kann, werde ich dieses Grundstück nicht kaufen. Das Risiko nur ein Haus errichten zu dürfen, welches max. eine Breite von 6m hat, finde ich inakzeptabel.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Gruß
Jochen Reimann