Abgeschickt von Klobner am 18 Juni, 2006 um 17:46:07
Hallo,
wir haben ein Doppelhaushälfte mit Garage an Garage zum nächsten Doppelhaus.
Über der Nachbargarage "schwebt" ein großer Balkon, der sein einiger Zeit von den Mietern intensiv genutzt wird , was durch die Nähe sehr störrt.
Ist es in NRW zulässig auf diesen Grenzbereich einen Balkon zu errichten?
Welche gesetzlichen Grundlagen greifen hier?
Gruß, Hans Klobner