Balkon im 3-Meter Grenzbebauungsbereich über Garage


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Abgeschickt von Klobner am 18 Juni, 2006 um 17:46:07

Hallo,
wir haben ein Doppelhaushälfte mit Garage an Garage zum nächsten Doppelhaus.

Über der Nachbargarage "schwebt" ein großer Balkon, der sein einiger Zeit von den Mietern intensiv genutzt wird , was durch die Nähe sehr störrt.

Ist es in NRW zulässig auf diesen Grenzbereich einen Balkon zu errichten?

Welche gesetzlichen Grundlagen greifen hier?

Gruß, Hans Klobner





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