Abgeschickt von Sucher am 30 Mai, 2005 um 18:25:38:
Antwort auf: Re: Kosten für VErtragsentwurf vom Notar von Lena am 27 Mai, 2005 um 08:33:34:
Bin selbst Betroffener und habe gestern folgendes gefunden
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=7960
Wie ist bei Dir Zwischenstand?
: Also sofern der Makler aus eigenem Interesse um die Provision zu verdienen vorschnell einen Termin ausgemacht hat ist er evtl. als Vertreter ohne Vertretungsmacht tätig geworden und er muss die Notarkosten für den Vertragsentwurf selber zahlen.
: Der Makler wird natürlich versuchen mit Zeugen nachzuweisen, dass Sie ihm zumindest konkludent beauftragt haben oder nicht widersprochen haben.
: Am besten wäre es gewesen, dem Notar direkt bei Zusendung des Vertragsentwurfes auf die fehlende Vertreungsmacht des Maklers hinzuweisen.
: Solange Sie nicht bezahlen, trägt der Notar die Beweislast, dass ein Auftrag von Ihnen gegeben war.
: § 179 BGB
: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
: (1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
: (2) Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welchen der andere Teil dadurch erleidet, dass er auf die Vertretungsmacht vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere Teil an der Wirksamkeit des Vertrags hat.
: (3) Der Vertreter haftet nicht, wenn der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste. Der Vertreter haftet auch dann nicht, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt war, es sei denn, dass er mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters gehandelt hat.
:
: : Folgendes Problem: Aus persönl. Gründen haben wir unser Verkaufsinteresse von unserem Haus nicht mehr aufrechterhalten können. Unser Makler hat voreilig einen Notartermin u. Vertragsentwurf beim Notar mit unseren Interessenten gemacht.(mein Maklervertrag beinhaltete für mich keinerlei Kosten durch Vertragsentwürfe beim Notar)Als der Vertrag nun nicht zustande kam,fordert der Notar Kosten für den Vertragsentwurf von fast 400€. Ist das rechtens,ich denke nicht. Ich habe auch bei diesem Notar nie irgendwas unterschrieben oder veranlaßt,was diese Kosten rechtfertige. Für mich hat der Makler zu voreilig gehandelt. Bitte bei Antworten auf ev. Gesetze verweisen.
: : Vielen Dank JUM