Abgeschickt von Michael Dahms am 06 Juni, 2006 um 18:01:26
Hallo!
Eine Frage: Wie einigt man sich wenn das in der Baudurchsprache anegegebene unbedingt einzuhaltene Zwangsmass (30 cm Abstand einer Seitenwand vom Fenster) nicht eingehalten wurde?
Vermutlich läuft das auf eine finanzielle Entschädigung hinaus. Aber um wieviel Euro reden wir da?
Danke und Grüße
Michael Dahms