Re: Rücktritt des Verkäufers vom ordnungsgemäss unterschriebenen Notarvertrag! Ist das möglich???


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Abgeschickt von Heinrich Feldkamp am 05 Juni, 2006 um 23:31:50

Antwort auf: Rücktritt des Verkäufers vom ordnungsgemäss unterschriebenen Notarvertrag! Ist das möglich??? von Erik Knops am 30 Mai, 2006 um 16:04:24:

: Hallo zusammen,

: wir haben vor einigen Wochen einen Kaufvertrag (Notarvertrag) über den Kauf einer Immobilie unterschrieben (ganz normaler Notarvertrag, keine Ausstiegsklausen). Nun will der Verkäufer vom ordnungsgemässen Notarvertrag zurücktretten. Uns sind aber schon einige Kosten angefallen (Grunderwerbsteuer, Notar, Bestellte Produkte). Weitere Probleme sind, das unsere jetziges Haus bereits nach uns vermitet worden ist, das heisst wir müssen ebenfalls raus, usw.. Meine Frage an das Forum ist, ist dieser Rücktritt überhaupt möglich? Wenn ja, wer wird uns die ganzen Verluste bezahlen? So etwas habe ich noch nie gehört.

: Mit freundlichen Grüssen und danke für eure Mühe.
: Erik Knops

Der Rücktritt ist nicht ohne weiteres möglich. Es bedarf des vorliegen eines Rücktrittsgrundes, respektive einer Vertragsverletzung. Für Einzelheiten stehen wir gerne zur Verfügung.




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