Abgeschickt von Fabian Brecht am 26 Mai, 2006 um 16:06:49
Hallo,
wenn ein Bauvorhaben laut der städtischen Baubehörde dem Bebauungsplan nicht entspricht, wer stellt den Antrag auf
"Befreiung von der Festlegung des Bebauungsplanes"? Macht dies der Bauherr, der Architekt des Bauherrn oder die städtische Baubehörde selber?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!