Abgeschickt von Vera am 11 Mai, 2006 um 12:37:16
Antwort auf: Splintholzkäfer von A.v.Davier am 27 April, 2006 um 11:55:54:
Hängt von Deinen Verträgen ab. Im Allgemeinen müsste man eine arglistige Täuschung nachweisen können, was nicht einfach ist. Vorsicht es laufen fristen. Wusste der Vorbesitzer vom Befall ?