Re: ETW - Mehrheitsbeschluss oder einstimmiger Beschluss


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Abgeschickt von Morrone am 19 April, 2006 um 18:09:43

Antwort auf: ETW - Mehrheitsbeschluss oder einstimmiger Beschluss von Cordula Hein am 08 Dezember, 2003 um 10:46:02:

: Es handelt sich um ein 9 Familienhaus. Hier haben sich ein paar Baumängel ergeben, die aber der Generalunternehmer nicht bereit ist zu beseitigen. Einer der Eigentümer, der 2 Wohnungen hat, ist Anwalt und zugleich guter Freund des Generalbauunternehmers. Dieser hat einen Sachverständigen konsultiert, der wiederum dargestellt hat, dass keine Baumängel vorhanden sind. Es handelt sich hier um feuchte Keller und überlaufende Lichtschächte. Nun sollen die Eigentümer diese Dinge erst einmal in Eigenregie renovieren und dann ggf. die Kosten bei dem Generalbauunternehmer einklagen. Gilt hier der Mehrheitsbeschluss und muss man sich dem unterwerfen ? Oder kann man sich auch alleine gegen ein derartiges Vorgehen auflehnen ?
Wenn es Modernisierungsmaßnahmen sind benötigt mann einen einstimmigen Beschluss.Ansonsten reicht der Mehrheitsbeschluss aus.




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