Re: Eigenheimzulage


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Abgeschickt von NaWi am 29 Maerz, 2006 um 11:27:22:

Antwort auf: Eigenheimzulage von sandra am 27 Maerz, 2006 um 14:27:14:

Warum sollten Sie zwei Mal hintereinander Eigenheimzulage bekommen bzw. warum zwei pro Jahr? Der Gesetzgeber hat nur eine Zulage vorgesehen. Verheiratete, bei denen die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nach dem Einkommensteuergesetz vorliegen, können die EGHZ unter bestimmten Voraussetzungen für zwei Objekte in Anspruch nehmen. Nicht in vollem Umfang ausgenutzte Förderzeiträume können bis zur vollständigen Ausnutzung der acht Förderjahre auf eine weitere selbstgenutzte eigene Wohnung übertragen werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
http://www.steuerzahler-nrw.de/download/eigenheimzulage1.pdf

: Wir erhielten in diesem Jahr letztmalig die Eigenheimzulage für unsere selbst genutzte Wohnung.

: Zum 27.12. möchten wir in unsere neues Haus einziehen für das wir erneut die Eigenheimzulage beantragen werden.

: Da der Einzug noch in diesem Jahr erfolgen soll steht uns doch eigentlich für 2006 rückwirkend die Eigenheimzulage für 2006 zu. (????)

: Können wir die EHZ für das alte Objekt auch behalten oder wird das mit der EHZ vom neuen Objekt verrechnet?





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