Re: Eigenbedarf


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Abgeschickt von Kaiser am 23 Maerz, 2006 um 13:24:23:

Antwort auf: Eigenbedarf von matthias am 25 September, 2005 um 21:47:20:

Die Eigenbedafskündigung ist im BGB geregelt.

Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)

über dejure.org


: Hallo,

: in meinem vermieteten 1-Familienhaus wohnt eine Familie bis zur geplanten Kündigung wegen Eigenbedarf dann 21 Jahre. Sind m.E. bestimmte Fristen oder andere Dinge einzuhalten. Wo kann ich diese nachlesen ? Wie lange vorher muss ich meinen Eigenbedarf anmelden, um alle Fristen o.ä. Regelungen einzuhalten ?

: Grüsse
: Matthias





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