Abgeschickt von Kaiser am 23 Maerz, 2006 um 13:24:23:
Antwort auf: Eigenbedarf von matthias am 25 September, 2005 um 21:47:20:
Die Eigenbedafskündigung ist im BGB geregelt.
Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
über dejure.org
: Hallo,
: in meinem vermieteten 1-Familienhaus wohnt eine Familie bis zur geplanten Kündigung wegen Eigenbedarf dann 21 Jahre. Sind m.E. bestimmte Fristen oder andere Dinge einzuhalten. Wo kann ich diese nachlesen ? Wie lange vorher muss ich meinen Eigenbedarf anmelden, um alle Fristen o.ä. Regelungen einzuhalten ?
: Grüsse
: Matthias