Abgeschickt von Gerd am 23 Maerz, 2006 um 12:46:24:
Antwort auf: Arglistige Täuschung von Ariel bin Yahud am 05 Januar, 2006 um 15:05:19:
Ohne Anwalt haben sie keine Chance. Dieser wird prüfen, ab Arglist beweisbar. Hat der Verkäufer sie bewußt getäuscht? Waren Sie bei der Besichtigung blind ? Die Eigenheimzulage gibt es nur für ein Objekt, bis auf einige wenige Ausnahmen.
: Hallo Frau Grunwald,bei uns war das wie folgt:ich habe vor einem Jahr zwei Dachgeschosswohnungen(als eine 4Zi.Wohnung)gekauft!Es wurde mir vom Sparkassenberater und dem Verkäufer versprochen,dass ich trotz zweier Wohnungen die volle Eigenheimzulage erhalte,sie werden es mit dem Notar so regeln,dass der Staat es trotzdem zahle.Nun stellte sich vor kurzem erst fest,dass ich die Eigenheimzulage nur zur hälfte erhalte.Punkt 2 ist dass nun auch erhebliche Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind und es überall schimmelt.Alle Hölzer von den Fenstern sind entweder morsch oder schlicht kaput und verschimmelt,die alles wurde mir verschwiegen und beim besichtigen so herausgeputzt,dass man es nicht sehen konnte.Nun will ich diesen Vertag wegen arglistiger Täuschung anfechten und ihm die Wohnungen zurückgeben.Wie gross sindmeine Chancen?Ich danke im voraus für die Antwort.