Abgeschickt von volker rathe am 16 Mai, 2005 um 11:26:29
wenn von einer eigentümergemeinschaft einstimmig ein die teilungserklärung ändernder beschluss hinsichtlich von sondernutzungsrechten gefasst wird, ist dieser dann auch bindend, wenn er weder notariell beurkundet noch im grundbuch eingetragen ist?