Abgeschickt von Manfred Kothe am 22 Maerz, 2006 um 20:17:59
Hallo,
ich habe folgende Frage: Während einer Wahlperiode verkauft der WEG-Verwalter seine Eigentumswohnung und zieht in einen anderen Ort. Ist damit sein WEG-Verwalter-Mandat erloschen, muss umgehend ein neuer Verwalter gewählt werden?
Für eine kurzfristige Antwort, wenn möglich mit Gesetzesbezug wäre ich dankbar.
MfG
Manfred