Abgeschickt von Sammy am 16 Maerz, 2006 um 12:01:02
Antwort auf: Maklerprovision Verjährung von Boris Mahltig am 17 Januar, 2006 um 10:24:12:
Da in diesem Fall ein Zahlungsanspruch seitens des Maklers besteht, liegt im grunde eine Regelverjährungsfrist von 3 Jahren vor. Erst nach Ablauf dieser Zeit, kann die Gegenpartei die Einrede der Verjährung geltend machen. Der Anspruch besteht zwar weiterhin, jedoch kann die Gegenpartei die Zahlung nach Ablauf der Regelverjährung verweigern