Abgeschickt von Twix am 02 Maerz, 2006 um 21:40:47
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Seit 1999 haben wir vor, ein Haus (Baujahr 1929) zu renovieren und anschließend selbst zu nutzen. Im Jahr 1999 beauftragten wir einen Architekten, dieses Vorhaben zu planen und später auszuführen. Die Ausführung was nicht sofort möglich, da ein Stockwerk des Hauses noch von einem Mieter bewohnt war.
Der Architekt bestätigte uns, dass das Vorhaben durchführbar sei, plante und kümmerte sich um die Ausschreibungen. Der Keller wurde trockengelegt. Eine beauftragte Statikerin überprüfte das Vorhaben, nahm ein paar kleinere Änderungen vor, im Wesentlichen wurden die Pläne aber beibehalten.
Erst 2005 zog der Mieter aus und der Umbau sollte beginnen.
Die Maurer begannen Wände zu öffnen, manche sollten geöffnet, andere neu eingezogen werden und stellten nach einer Woche die Arbeit ein.............
Es hatte sich beim Öffnen der Mauern herausgestellt, dass das Mauerwerk zu marode ist, um den Umbau wie geplant durchzuführen.
Inzwischen sind 51.000€ in das Projekt geflossen. (Keller trockenlegen, Architektenhonorar, Statikerin, ...) Das Haus muss nun vermutlich abgerissen werden, da eine Restaurierung jeden finanziellen Rahmen sprengt.
Nun meine Frage.....offensichtlich schätzte der Architekt die Lage ja falsch ein, hätte vielleicht gleich zu anfang schon mal eine Wand öffnen sollen....
Kann man ihn dafür haftbar machen? Besteht eine Möglichkeit, zumindest einen Teil des Geldes wiederzubekommen??
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.