Re: Bauzeitgarantie


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Ate am 23 Februar, 2006 um 12:34:44:

Antwort auf: Bauzeitgarantie von Ängstlicher Bauherr am 08 Februar, 2006 um 10:41:06:

Im Vertrag ist die Bauzeitgarantie nicht weiter definiert, damit dies eine weiche Klausel ist. Vor höherer Gewalt ist aber eh niemand sicher. Wenn sich etwa ein Genehmigungsverfahren verzögert oder mit dem Baugrund oder der Schneelage etwas nicht stimmt, trägt auch das beste Bauunnternehmen keine Schuld an einer Verzögerung. wenn die Bauzeit ohne Verschulden der Baufirma überschritten wird. Liegt denn irgendein Verschulden vor ???

: Hallöchen,

: wir haben in unserem Vertrag eine Bauzeitgarantie ab Fertigstellung Bodenplatte von & Monaten. Nun ist bedingt durch die Witterung eine voraussichtliche Verzögerung von mindestens 5 Wochen eingetreten. Das bedeutet, dass wir aus unserem alten Haus raus müssen, da zum festen Termin verkauft. Im Vertrag ist die Bauzeitgarantie nicht weiter definiert. Was können wir tun? Danke schon einmal im voraus.

: Gruß




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]