Abgeschickt von John52 am 17 Februar, 2006 um 12:47:49
Antwort auf: Mobilfunk von Caro am 20 Januar, 2006 um 15:32:49:
Falls Sie eine arglistige Täuschung nicht nur vermuten sondern auch bis ins Detail beweisen können besteht die Möglichkeit der Anfechtung und der Rückabwicklung. Aber wie wollen sie die Kenntnis beweisen ? Der Fehler ist eigentlich beim Kauf passiert, denn bei der Regtp bzw. Bundesnetzagentur gibt es ein Mobilfunkstandortatlas kostenlos im Internet, den hätte man einsehen müssen.
: Hallo zusammen! Folgender Fall: Vor Kauf einer Eigentumswohnung fragen die Interessenten den Verkäufer gezielt nach evtl. in der Nähe vorhandenen Mobilfunkanlagen. 100 Meter von der Wohnung entfernt steht auf amerikanischen Gelände ein Stahlrohrturm mit erkennbaren Richtfunkanlagen. Der Verkäufer verneint das Vorhandensein von Mobilfunkanlagen. Ansonsten wisse man nicht so genau, was die Amis alles am Turm hängen hätten....Nach Einzug stellen sich gesundheitliche Beschwerden ein: massive Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Vergesslichkeit. Es stellt sich heraus, dass an dem Turm auch vier Mobilfunksysteme mit starker Sendeleistung eines deutschen Betreibers hängen. Messungen ergeben, dass sie stark in die Wohnung strahlen. Die amerikanischen Richtfunkanlagen haben keinerlei Einfluss auf die Belastung in der Wohnung.
: Hätte der Verkäufer auf die gezielte Frage hin auf die deutschen Mobilfunksysteme hinweisen müssen? Sicher hat das Wohnungsbauunternehmen davon gewusst. Was kann man in so einem Fall tun?