Re: Rücktritt vom Hauskaufvertrag


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Abgeschickt von Hanno am 14 Februar, 2006 um 12:13:36:

Antwort auf: Rücktritt vom Hauskaufvertrag von Britta Herrmann am 04 Februar, 2006 um 12:00:17:

Wenn Sie tatsächlich nachweisen können, dass die Käufer das Problem kannten, dann ist der Rücktritt durch die Käufer kaum möglich. In jedem Fall machen diese sich dann schadensersatzpflichtig. Ihr Notar berät sie kostenlos. Fraglich ist, ob Ihre Finanzierungsabrede ein Rücktrittsrecht ermöglicht. Was wurde genau verabredet ?


: Meine Eltern haben im Dezember ihr Haus verkauft. (Damit die Käufer noch die Eigenheimzulage erhalten) Sie waren mit den Käufern beim Notar und haben den Vertag unterzeichnet. Hausübergabe und Zahlung des Kaufpreises sollte zum 31.03.06 sein. Da es einige Probleme mit einer Grenze zum Nachbarn gibt ( die Käufer wußten dieses) und die Einigung mit dem Nachbarn nun doch nicht so perfekt möglich ist ( es sollen wohl Fenster versetzte werden),möchten die Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Unter welchen Umständes ist dieses möglich bzw. ist es überhaupt möglich von einem Notarvertrag zurückzutreten. Wer müßte die Kosten für den Notar übernehmen ?




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