Abgeschickt von A.Lust-Architekt am 03 Februar, 2004 um 18:18:16
Antwort auf: Abschlagszahlungen gem. VOB von Michael am 13 November, 2003 um 19:30:43:
: Laut VOB sind Abschlagszahlungen innerhalb 18 Werktagen zu leisten. Stimmt es daß dieser Zahlungsmodus auf 10 Werktage herab gesetzt wurde und wenn `Ja´ wo ist dieses in Schriftform zu erlangen.
: mir nicht bekannt, nach der gültigen VOB-Ausgabe 2002 §1.Abs.3 weiterhin 18 werktage.