Abgeschickt von Ursula Schmidt-Cellarius am 02 Februar, 2004 um 14:44:24
Antwort auf: mindesthöhe der fensterbrüstung ? von michael am 22 Januar, 2004 um 22:06:36:
Hallo, die Antwort müßte sich in der Bayrischen Landesbauordnung befinden.
Ich kann hier nur für Hessen antworten:
Brüstungen in OG 80 cm D.H. von Fertigfussboden bis OK Fensterrahmen -Profil bis 12m Absturzhöhe
ab 12 m Absturzhöhe 90 cm
Bei Geländern ist dies anders bis 12 m :1,0m
ab 12m 1,10m
Sonderfälle Schulbau
grüsse Ulla