Abgeschickt von Marco am 29 Januar, 2004 um 20:58:07
moin moin,
ich hab da mal ne frage, unzwar:
Als Vertragsfrist für die Ausführung der Leistung wurde .. 40 Wochen nach Auftragserteilung ... vereinbart.
Ab wann ist der Bauunternehmer in Leistungsverzug ??
(wenn als Ferstigstellungstermin der 30.11.2001 vertraglich vereinbart wurde, wann ist dann der Tatbestand des Leistungsverzuges erfüllt?? )
Ich kapiere das irgendwie nicht mit dem Leistungsverzug. Normalerweise muesste doch Leistungsverzug heissen, das es eine Frist gibt die man nicht ueberschreiten darf, und wenn man sie ueberschreitet dann ist man im Leistungsverzug.
Vielen dank fuer die Hilfe im voraus, das erste war ne Frage in irgendeiner Prüfung :-)
Gruss Marco