Abgeschickt von Ingrid am 27 Januar, 2004 um 19:08:20
Hallo zusammen,
direkt in dem an unseren Garten anschließenden Bauplatz soll jetzt eine Doppelhaushälfte in dem dafür vorgesehenen Bebauungsfenster enstehen. Nun soll über die gesammte Gartenbreite eine Zufahrt und eine Garage inkl. davor angelegtem Stellplatz als Grenzbebauung entstehen. (Grenze nur ca. 4m von der Terasse entfernt). Bei uns sind max. 12m Grenzbebauung erlaubt.
Kann mir jemand sagen ob:
- die Doppelhaushälfte als Grenzbebauung gilt
- die Zufahrt und der Stellplatz als Grenzbebauung gilt
- es erlaubt ist eine ca. 8m lange Zufahrt an einem Garten / Terrasse in ca. 4m Abstand vorbei zu führen.
- wie sieht es mit Minderung aus (neue Garage soll in 4m Entfernung quer zu unsrer Terrasse stehen. Südlage)
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Vorab vielen Dank!