Re: Carport an die Nachtbargrenze??? (Mecklenburg-Vorp.)


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Abgeschickt von Roman am 27 Januar, 2004 um 10:52:31:

Antwort auf: Re: Carport an die Nachtbargrenze??? (Mecklenburg-Vorp.) von Gast am 26 Januar, 2004 um 14:26:37:

: Wenn Ihre Eltern in dem Carport eine Nachtbar betreiben wollen, brauchen sie vielleicht eine "Nachtbargenehmigung", aber eine Genehmigung für das Carport muss - je nach Bauweise - bei Bauamt beantragt werden.

-ja sorry mit dem "Nachtbar" das war nichts.
aber zum thema zurück, das heist also, das meine eltern keine nachbarschaftsgenehmigung brauchen für das carport, sondern nur eine baugenehmigung?? richtig??
(carport soll eine holz-konstruktion werden, mit holz-stützen, die an betonierten balkenschuhen befestigt werden. also eine ganz eifache eigenkreation meines vaters.)

-hatt eigendlich die größe der stellfläche irgendeine bedeutung oder auswirkung auf die baugenehmigung?

danke für die antwort und die mühe.




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